Checkliste zur Zuchtzulassung im DTK

Zur Zuchtzulassung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Formwert von mindestens sehr gut auf einer Zuchtschau ( CAC/CACIB Ausstellungen zählen nicht! ) oder gut mit jagdlichen Leistungszeichen ( s. ZEB ), ab einem Alter von 9 Monaten

  • Ab 1.9.2015 eine bestandene BHP1 oder einen Wassertest oder das LZ Sfk plus eine weitere Jagdgebrauchsprüfung ( z.B. Spurlaut- oder Schweißprüfung etc.) Eine bestandene Verhaltensbeurteilung vor dem 31.8.2015 hat Bestandsschutz und ist weiterhin für eine Zuchtzulassung gültig, wenn der Teckel am Tage der Beurteilung volle 12 Monate alt war.

  • DNA-Profil über das Labor Generatio ( Kosten z.Zt. 33 € )

  • Abstammungsnachweis des Teckels ( Kosten z.Zt. 15 € )

  • Für den Zuchteinsatz gilt weiterhin ein Mindestalter von 15 Monaten ( s. ZEB )

  • Kleinteckel müssen in Ihrem Zuchtbuch durch Messung des BU ab vollendetem 15. Lebensmonat bestätigt sein ( Zw oder Kt )

  • Bei Verpaarung von Tiger-Teckeln, hat der NICHT – Tiger einen Gen Nachweis zu erbringen, dass er das Merle-Gen NICHT trägt

  • Beide Zuchtpartner haben einen gültigen Impfschutz über S,H,P,L +T nachzuweisen

  • Eine Augenuntersuchung auf PRA und Katarakt vor dem ersten Zuchteinsatz auf freiwilliger Basis wird empfohlen


Ausländische Deckrüden müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen, dies ist vorab beim DTK mit Übersetzung der ausländ. AT und Prüfungen einzureichen.

Weitere Gen-Untersuchungen auf bekannte rassespezifische Erbkrankheiten ( z.B. Glasknochen (OI), crd-PRA beim Rh-Teckel ) Farbvererbung und Haarkleid ( z.B. Langhaar-Gen beim Kh-Teckel ) werden empfohlen und können auf freiwilliger Basis beim Gen-Labor Generatio in Auftrag gegeben werden. Die Ergebnisse werden für 5 € in der AT des Teckels vom ZBA eingetragen.

Ebenfalls gibt es folgende Expertenempfehlungen zur Untersuchung vor dem Zuchteinsatz:

  • Röntgenuntersuchung der Wirbelsäule auf Verkalkungen in den Bandscheiben
  • Herzuntersuchungen ( EKG, Herz-Echo ) auf angeborene und erworbene Herzerkrankungen

Bei Fragen zur Zuchtzulassung oder Gen-Untersuchungen sowie Augenuntersuchungen stehen die Zuchtwarte der Teckelgruppe Delbrücker Land e.V. den Züchtern gern mit Rat zur Seite.

 

 

Neuzüchter im DTK ab 2016

Zwingerschutz erfolgt ab dem 1.1.2016 nur noch über die FCI, d.h. der DTK reicht den Antrag auf Neuzwingergründung und Zwingernamenschutz über den VDH an die FCI in Brüssel weiter.

Dieser Vorgang wird mehrere Wochen dauern. Erst nach Genehmigung durch die FCI kann der Zwingername im „ Der Dachshund“ veröffentlicht werden und nach einer 4 wöchigen Einspruchsfrist gelten.

Dies ist für Neuzüchter zu beachten, die ab 2016 eine Zwingergründung planen. Zusätzlich zu den Kosten von z.Zt. 100 € werden für den dann internationalen Zwingerschutz 30 € erhoben.

National geschützte Zwinger, die vor dem 1.1.2016 zugelassen wurden, haben Bestandsschutz. Schon bereits international geschützte Zwingernamen können auf der HP der FCI eingesehen werden http://www.fci.be/de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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